Welche Bedeutung hat eine Konformitätserklärung für den Benutzer von Schutzhandschuhen?

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Schutzhandschuhe dürfen in Europa nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen der Richtlinie 89/686/EWG entsprechen. Die Richtlinie zielt darauf ab, ergonomisch gestaltete Handschuhe mit dem geforderten Schutzniveau in der jeweiligen Schutzklasse bereitzustellen.

Ziele Erreichen

Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Hersteller sein Produkt kennzeichnen, womit er bestätigt, dass sein Produkt die vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen einhält.Die Unschädlichkeit des Produktes muss selbstverständlich sichergestellt sein, d. h. gesundheitsschädliche Stoffe, welche den Träger schädigen können, dürfen nicht enthalten sein. Wenn Grenzwerte festgestellt werden, dürfen diese niemals überschritten werden (Beispiel: Chrom VI in Lederhandschuhen). Schutzhandschuhe werden (wie übrigens viele andere Schutzausrüstungen auch) in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die Einteilung in Kategorien hat im Übrigen nichts mit der Eignung des Handschuhs für eine bestimmte Nutzung oder Anwendung zu tun.

Kategorien von Schutzhandschuhen sind:

>> Kategorie 1 << beinhaltet Handschuhe zum Schutz gegen geringfügige Risiken. Für Artikel dieser Kategorie kann der Hersteller in eigener Verantwortung die EG-Konformitätserklärung ausstellen. Kennzeichnung durch CE-Kennzeichen.

>> Kategorie 2 << enthält alle Handschuhe, welche gegen mittlere Risiken schützen. Der Hersteller muss eine EG-Baumusterprüfung durch ein anerkanntes unabhängiges Prüfinstitut („notified body“) durchführen lassen. Werden die Anforderungen erfüllt, so kann er das CE-Kennzeichen anbringen. In diese Kategorie fallen Handschuhe gegen mechanische Risiken.

>> Kategorie 3 << umfasst Handschuhe zum Schutz vor tödlichen Gefahren oder irreversiblen Risiken. Solche Risiken sind beispielsweise chemische Gefahren, ionisierende Strahlung oder Flammen. Die Kennzeichnung erfolgt durch die CE-Kennzeichnung mit Kennnummer des unabhängigen Prüfinstituts.

CE-Kennzeichnung

Durch die Kennzeichnung mit dem CE-Kennzeichen wird bestätigt, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen der geltenden EU-Richtlinien entspricht. Die Konformitätserklärung bestätigt dem Anwender, dass das Produkt gemäß seiner Bestimmung (Leistungsprofil, Gebrauchsanweisung) sicher verwendet werden kann. Es ist die Verantwortlichkeit des Anwenders, den richtigen Handschuh für den jeweiligen Anwendungszweck auszuwählen.